Allgemeine Geschäftsbedingungen von "Silence Management":
1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind höhere Gewalt und entbindet "Silence Management"
von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung
unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen
möglich.
4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.
5. Die zu zahlende Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückgabe an einen unserer Mitarbeiter. Abweichungen benötigen der Schriftform.
6. Der Kunde muss "Silence Management" über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Inbetriebnahme der Geräte von dem einwandfreiem Zustand, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, sich vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu verstehen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und vom vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, dass er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich
davon in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter kann für den Fall, dass der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen
Schadensersatz in Höhe von 25% des Mietzinses verlangen. Der Schadensersatzanspruch von "Silence Management" erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten
Mietzeit um 15% auf 40% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins um 20% auf 60% des Mietzinses. Für den Fall, dass der Kunde erst am Tage des
Beginns, oder zwei Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig.
8. Die Lieferung erfolgt durch einen unserer Mitarbeiter oder kann durch Selbstabholung erfolgen.
9. Die Preise des "Silence Management" gelten ab 01.01.2002 in Euro. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten. Zusätzliche Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen
zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.
10. Jegliche empfangenen Mietgegenstände an "Silence Management" sind nicht versichert.
11. Bei der Miete von Geräten, auch mit unserem Personal, hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei einer schuldhaften
Verletzung dieser vereinbarten Pflichten haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste bis der Schaden ersetzt ist. Das schließt Folgekosten
wie entgangene Mieten ein, welche nachträglich noch dem Mieter auferlegt werden können. Bei mündlichen Verträgen liegt die Beweispflicht der Unschuld an sämtlichen Schäden beim
Kunden.
12. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.
13. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden übernimmt "Silence Management" keine Haftung.
14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder Verlusten
jegliche entgangenen Mieteinnahmen in voller Höhe zu zahlen.
15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, entweder am Tage der Abholung der Geräte in Bar, oder per Überweisung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den
Preis aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte keine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (zuzüglich
Mahngebühr 9% und separater Bearbeitungsgebühr) innerhalb 30 Tagen nach erster Rechnungsstellung. Ab der ersten Mahnung verfallen alle Vergünstigungen und Rabatte und werden nachträglich in
Rechnung gestellt.
17. Buchungen über das Internet werden nur nach einer Vorkasse von 100% von "Silence Management" verbindlich angenommen.
18. "Silence Management" behält sich vor, von dem Kunden eine Kaution zu verlangen.
19. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung als Anschauungsmaterial auf der Homepage www.silence-management.de erscheinen.
20. Leistungen
von "Silence Management":
· Bereitstellung, sofern vereinbart auch Transport, Auf- und Abbau der technischen Ausrüstung, zum Beispiel Ton-, Laser- und Lichtanlagen mit Zubehör
· Personaldienstleistungen der geforderten Spezifikationen
des Mieters:
· Der Veranstalter haftet für Schäden, welche durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt, während und nach der Veranstaltung an technischen Geräten in kompletter Höhe
· Der Veranstalter ist verpflichtet die Veranstaltung der GEMA anzumelden, sofern sie nicht privater Natur ist
· Der Veranstalter hat für eine Zufahrt zum Entladeplatz, Aufbaulicht, einen freien Zugang, sowie einen ausreichenden Stromanschluss zu sorgen
· Der Veranstalter hat für die Bewachung und/oder sichere Wegschließung der Mietgegenstände zu sorgen, wenn die Veranstaltung mehrere Tage von Dauer hat oder wenn die Mietgegenstände vor und/oder nachdem eigentlichen Veranstaltungstag auf- und abgebaut werden.
- Der Veranstalter hat für eine kostenlose Verpflegung sämtlicher Mitarbeiter von "Silence Management" über die gesamte Dauer der Veranstaltung (vom eintreffen der Mitarbeiter von "Silence Management" am Veranstaltungsort bis zum verlassen des Veranstaltungsortes) zu sorgen.
21. Den Mitarbeitern von "Silence Management" wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung abzubrechen.
22. Bei Veranstaltungen von mehrtägige Dauer oder über einem Umkreis von 100 Kilometern, sind den Mitarbeitern von "Silence Management" eine Hotelunterkunft eines mindestens 3*-Hotels
bereitzustellen inklusive sämtlicher Fahrten vom Veranstaltungsort zum Hotel und vom Hotel zum Veranstaltungsort.
23. Besondere Vereinbarungen müssen zwingend schriftlich fixiert werden.
24. Als Gerichtsstand wird Bad Dürkheim vereinbart.